Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Falsches Grundbuch begründet keine Eigentümerstellung; §§ 12 WEG; 81, 90 ZVG
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Grundbucheintragung als Eigentümerin begründet nicht das Recht der Klägerin, die an die Eigentümerstellung anknüpfenden Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend zu machen, wenn sie nicht die wahre Eigentümerin ist. Soweit wirkt der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach §§ 891 ff. BGB nicht (BGH vom 20.07.2012, V ZR 241/11).

Nach § 12 Abs. 1 und 3 WEG ist ein ohne die Zustimmung vorgenommenes Veräußerungsgeschäft aufgrund der Inhalt des Sondereigentums bildenden Veräußerungsbeschränkung schuldrechtlich und dinglich unwirksam, solange es an der Zustimmung fehlt.

Die nachträglich erklärte Abtretung nach einem Zwangsversteigerungsverfahren stellt ein neues Veräußerungsgeschäft dar, denn gemäß § 90 ZVG geht das Eigentum durch den Zuschlagsbeschluss auf den Ersteher über.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbucheigentümer Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Aktivlegitimiert Aktivlegitimation Passivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann guter Glaube Verwalterzustimmung Verfügungsvoraussetzung