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Einem LKW Fahrer, der privat betrunken Auto gefahren ist, darf fristlos gekündigt werden
LAG Frankfurt am Main, AZ: 10 Sa 245/11, 01.07.2011
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Ein Kraftfahrer, der wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verliert, muss damit rechnen, dass ihm fristlos gekündigt wird, weil er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Die Richter argumentierten ferner, dass man als Kraftfahrer um die Risiken, die durch Alkohol im Strassenverkehr entstehen, Bescheid wissen müsse.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Auf der einen Seite ist das Urteil nachvollziehbar und auch angemessen, denn als Kraftfahrer oder auch sonst als beruflicher Fahrer ist Verantwortungsbewusstsein sehr wichtig und wer alkoholisiert am Steuer sitzt und zudem noch Kraftfahrer ist, beweist nicht viel davon, auch wenn dies im privaten Rahmen geschieht; auf der anderen Seite heißt es nicht automatisch, dass jemand, der privat verantwortungslos handelt, dies auch im Beruf tut. Desweiteren muss man aber auch berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber ein Schaden zugefügt wird, weil ein Mitarbeiter ausfällt und das aufgrund einer völlig unnötigen Angelegenheit. Daher kann man es nachvollziehen, dass es im Interesse des Arbeitgebers ist, dem Fahrer zu kündigen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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