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Zur Zurückweisung einer Stimmabgabe auf einer Eigentümerversammlung bei fehlender Vollmacht; §§ 174 BGB, 24 WEG
AG Bremen-Blumenthal, AZ: 44 C 2028/15, 02.09.2016
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Ein in Bestandskraft erwachsener Instandsetzungsbeschluss kann nicht mehr auf seine wirtschaftliche und bauliche Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Ein Wohnungseigentümer muss auf einer Eigentümerversammlung die Stimmabgabe der Vertreter, die ohne vorgelegte Vollmachtsurkunde in Vertretung für andere Eigentümer gestimmt haben, gem. § 174 S. 1 BGB zurückweisen.

Für eine Anpassung von baulichen Veränderungen an die bestehende Fassade verbleibt es bei der Kostenverteilung der Teilungserklärung, sofern kein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG mit einer Mehrheit von ¾ gefasst wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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