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Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft richtet sich gegen alle Wohnungseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 145/11, 10.02.2012
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Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten , und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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