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Zu den Grenzen der Neubewertung des Verkehrswertes eines Grundstücks nach Zuschlag im Vollstreckungsverfahren; § 74a Abs. 5 Satz 3 und 4 ZVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 109/17, 07.12.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsversteigerung Gutachter Wertermittlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentum Schuldner Beteiligter Gläubiger
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