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Vermieter darf erworbene Wohnung besichtigen/ Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht an der Besichtigung wegen Mietmangel; §§ 535, 242, 273 BGB; Art 14 GG
AG München, AZ: 416 C 10784/16, 12.08.2016
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Hat der Vermieter eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung erworben, besteht ein berechtigtes Interesse auf erstmalige Information hinsichtlich des Aussehens, der Ausstattung sowie der genauen Größe der Wohnung.

Beabsichtigt der Vermieter in einer kürzlich erworbenen Wohnung selber einzuziehen und möchte er diese ausmessen, ergeben sich aus einer Architektenskizze nicht die benötigten Informationen. In der Skizze sind lediglich Quadratmeterangaben enthalten, jedoch weder die Maße der Wände noch ein konkreter Maßstab.

Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängel in der Mietwohnung gem. § 273 BGB gegenüber dem Besichtigungsanspruch des Vermieters, da das Zurückbehaltungsrecht gem. § 242 BGB aufgrund der Natur des Gläubigeranspruchs ausgeschlossen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungsbesichtigungsrecht berechtigtes Interesse Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop