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Kein Annahmeverzug wenn Gläubiger sich über die Tauglichkeit der Nachbesserung irrt und diese ablehnt, § 293 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 117/08, 22.07.2010
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Keywords: Werkvertrag Dach Glasdach Mängel Mangel Beseitigung Reparatur Nachbesserung Irrtum Annahmeverzug Verletzung Grundrechte GG Art 103 Grundgesetz richterliches Gehör
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