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Kein Schlichtungsverfahren bei nachbarrechtlichen Ansprüchen unter Wohnungseigentümern; §§ 46 WEG, 15a EGZPO, 1 HessSchlichtG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 102/17, 15.03.2018
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 18/18, 11.09.2018
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LG Dortmund, AZ: 1 S 166/16, 24.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schlichtungsvefahren Schiedsamt Schiedsverfahren Schiedsmann Frank Dohrmann Bottrop rechtsanwalt
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Wegen der fehlenden Möglichkeit einer Drittbeteiligung der übrigen Wohnungseigentümer würde das Schlichtungsverfahren zu einem reinen Formalismus degradiert, da die am Schlichtungsverfahren beteiligten Eigentümer ohne die Beteiligung der übrigen Eigentümer keine rechtsverbindlichen und streitbeilegenden Einigungen erzielen könnten.
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