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Ständiger Streit zwischen zwei Mietern rechtfertigt keine Kündigung eines der beiden Mietverhältnisse
AG Bottrop, AZ: 11 C 189/17, 28.01.2019
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Ein Vermieter ist nicht berechtigt, bei einer zerstrittenenen Mietergemeinschaft einem Mieter das Mietverhältnis zu kündigen, wenn Verfehlungen gegen die mietvertraglichen Verpflichtungen nicht mit Sicherheit festgestellt werden können und als Belastungszeuge nur die opponierende Mietpartei zur Verfügung steht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kündigung Hausordnung beleidigung Mietvertrag