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Anspruch auf Verlegung eines Müllstellplatzes durch einzelnen Wohnungseigentümer?
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/18, 14.02.2019
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Ein Wohnungseigentümer hat grds. keinen Anspruch auf Verlegung eines Müllstellplatzes , wenn er durch den vorhandenen Stellplatz nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

Ist der Müllstellplatz in der Teilungserklärung festgelegt, fehlt den Wohnungseigentümern darüber hinaus die Beschlusskompetenz zur Verlegung des Müllstellplatzes. Dies kann nur im Wege der Vereinbarung erfolgen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ersetzung 21 WEG bauliche Veränderung verlegung verlegen Müllplatz