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Verjährung eines Beseitigungsanspruchs bei Beeinträchtigung eines Grundstücks
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/11, 28.01.2011
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet die Vorschrift des § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach Ansprüche aus eingetragenen Rechten nicht der Verjährung unterliegen, auf den Beseitigungsanspruch des § 1004 BGB keine Anwendung; dieser verjährt daher innerhalb der regulären Frist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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