Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach erfolgloser Durchführung eines Clearingverfahrens über drei Jahre
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 50/19, 27.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, das Arbeitsverhältnis sinnvoll fortzuführen, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen.

Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund".

Die erfolglose Durchführung eines Clearingverfahrens über drei Jahre genügt den Anforderungen an eine Darlegung zum Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeiten nicht.

Das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit folgt nicht schon daraus, ein Arbeitnehmer trotz erfolgter intensiver Betreuung und Unterstützung durch die Beklagte keine neue Beschäftigung gefunden hat.

Ein Clearingverfahren, in dessen Rahmen ein Arbeitnehmer an Sprachkursen und anderen Seminaren teilnehmen und währenddessen ihm Stellenausschreibungen übermittelt werden, ist nicht mit einer Sozialauswahl vergleichbar und kann diese daher auch nicht ersetzen.

Eine Umdeutung (§ 140 BGB) einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung nach den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen manteltarifvertraglichen Regelungen ausgeschlossen ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Kündigung Kündigungsschutz Außerordentlich Betriebsbedingte Außerordentliche Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Clearingverfahren Beschäftigungsmöglichkeit Beschäftigungsmöglichkeiten Sozialauswahl Stellenausschreibung Tarif Tarifvertrag Manteltarifvertrag Darlegungslast Luftfahrtunternehmen Airline