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Wann ist ein Album zu Unrecht auf den Index?
OVG Münster, AZ: 19 A 2001/16, 16.05.2018
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Eine Indizierung ist rechtswidrig, wenn die Bundesprüfstelle die in ihre Abwägung mit dem Jugendschutz einzustellenden Belange der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit unzureichend ermittelt hat.

Zur notwendigen Ermittlung gehört nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich auch die Anhörung der an einem künstlerischen Werk schöpferisch beteiligten Personen.

Sind mehrere Texter und Komponisten, die an einem Album mitgewirkt haben, von der Bundesprüfstelle nicht angehört worden und eine Ausnahmesituation, in der sich die Bundesprüfstelle im Interesse der Eilbedürftigkeit des Indizierungsverfahrens hätte darauf beschränken dürfen, den Vertreiber des Tonträgers anzuhören, nicht vor liegt, ist die Indizierung rechtswidrig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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