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Überprüfung der Indizierung eines Albums
BVerfG Karlsruhe, AZ: 6 C 18.18, 04.11.2019
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Besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Album die Einstellungen und das Verhalten von Minderjährigen schädlich beeinflusse und hat das Album einen Unterhaltungswert, jedoch keine gesteigerte künstlerische Bedeutung, ist dem Jugendschutz einen Vorrang vor der Kunstfreiheit einzuräumen.

Ein Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle ist mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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