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Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten Warnstreiks
ArbG Gelsenkirchen, AZ: 1 Ga 16/17, 14.11.2017
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Bei dem Abschluss eines Sozialtarifvertrages, wobei es um angemessene Abfindungen bei Entlassungen, Entgeltabsicherung bei Versetzungen und Ausgliederungen und Qualifizierungsangebote in einer Transfergesellschaft gehen soll, handelt es sich um ein tariflich regelbares Ziel.

Die gesetzliche, dem Tarifvertrag immanente relative Friedenspflicht eines Tarifvertrages verbietet den Tarifvertragsparteien nur, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes erreichen wollen.
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