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Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht zum "Home-Office" zwingen
LAG Berlin, AZ: 17 Sa 562/18, 14.11.2018
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Der Arbeitgeber ist nicht allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer Telearbeit zuzuweisen.

Ein Arbeitgeber kann seine Kündigung nicht darauf stützen, dass der Arbeitnehmer nicht zum "Home-Office" bereit war.

Der Arbeitnehmer verliert bei der Telearbeit den unmittelbaren Kontakt zu seinen Kollegen und die Möglichkeit, sich mit ihnen auszutauschen wird deutlich verringert. Somit sind die Umstände einer ausschließlich in der eigenen Wohnung zu verrichtenden Arbeit sind mit einer Tätigkeit, die in einer Betriebsstätte zusammen mit weiteren Mitarbeitern des Arbeitgebers auszuüben ist, nicht zu vergleichen.

Liegt die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes nicht vor, kommt eine Umdeutung gem. § 140 BGB der unwirksamen außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Betracht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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