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Anforderung an die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage
VG Koblenz, AZ: 4 K 773/19.KO, 10.12.2019
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Eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden, wenn die Ermittlung des Fahrzeugführers, der den in Rede stehenden Verkehrsverstoß begangen hatte, nicht möglich gewesen sei.

Benennt der Fahrzeughalter einen überschaubaren Kreis von Angehörigen, die als Verantwortliche für den Verkehrsverstoß in Betracht kämen, müsse die Behörde diese Personen in der Regel befragen, da eine solche Befragung nicht von vorneherein aussichtslos erscheine.
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