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Anpassung einer Betriebsrente
BAG Erfurt, AZ: 3 AZR 1/18, 19.11.2019
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Eine Anpassung einer Pensionsergänzung kann in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

Bezieht sich ein Aufhebungsvertrag ausdrücklich auf die Bestimmungen des BVW wird, wenn die betrieblichen Versorgungsansprüche gemäß den Bestimmungen des BVW an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden, diese Rente des Klägers entsprechend verändert.
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