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Schein-Praxisgemeinschaft muss Honorar zurückzahlen, § 106a SGB V
LSG Celle, AZ: I-15 U 86/05, 25.01.2017
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Steht ohne Zweifel fest, dass Vertragsärzte in Gemeinschaftspraxis gearbeitet und nur nach außen das Bild einer Praxisgemeinschaft erweckt haben, sind die sie betreffenden Honorarbescheide auch zu berichtigen, ohne dass ein bestimmter Mindestanteil von Patienten vorliegt, die von beiden Ärzten behandelt worden sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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