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Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten auch im Falle einer berechtigten personenbedingten Eigenkündigung des Arbeitnehmers zulässig?
LAG Hamm, AZ: 1 Sa 49/18, 18.05.2018
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Lässt eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten auch für den Fall einer berechtigten personenbedingten Eigenkündigung des Arbeitnehmers einen Rückzahlungsanspruch entstehen, differenziert sie nicht ausreichend nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens.

Sie benachteiligt den beklagten Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist damit unwirksam. Sie sind auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung mit einem zulässigen Inhalt aufrechtzuerhalten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Rückforderung von Fortbildungskosten, Bindungsdauer, Pilot, Musterberechtigung, ausreichende Differenzierung, Bestimmtheit, Transparenz, Fremdwährungsschuld, Klageänderung