Detailansicht Urteil
Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen des Risikos einer Corona-Infektion nicht per einstweiliger Anordnung vor dem BVerfG möglich
BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvR 483/20, 23.03.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Verfassung GG Grundgesetz BVerfG Bundesverfassungsgericht Terminsladung Zwischenentscheidung Subsidiarität faires Verfahren Öffentlichkeit der Hauptverhandlung Coronarecht Gesundheitsgefahren nachgelagerter fachgerichtlicher Rechtsschutz Schutzvorkehrungen Infektion absolutes Kontaktverbot unanfechtbar Corona Corona-Virus Coronavirus SARS-CoV-2
Ähnliche Urteile
- Werbung mit Architektenleistung auch für Nicht-Architekten?; Art 12 GG
- Zweitwohnungssteuer ist mit dem Grundgesetz konform
- Strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße verletzt Art 8 Abs 1 GG
- Einheitswertbasierten Zweitwohnungssteuer zulässig?
- Kommunale Übernachtungsteuern sind verfassungsgemäß; Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Garage Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Protokoll Beirat Abschleppen Miete Nutzungsentschädigung Schimmel Gegenabmahnung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Nachbarrecht Makler Wirtschaftsplan Treppenlift Sondereigentum Kündigung Arzthaftung Verkehrsunfall Telefonwerbung Veränderung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Beschluss Tierhaltung Teilungserklärung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Abmahnung Kurioses Mietminderung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!