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Missbrauch von Kundendaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
ArbG Siegburg, AZ: 3 Ca 1793/19, 15.01.2020
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Keywords: Fristlos Fristlose Kündigung Außerordentlich Arbeitnehmer Kundendaten Datenmissbrauch Meinungsfreiheit Kopfschmerztabletten Verhaftung Erpressung Entscheidungsfrist Integrationsamt Sicherheitslücken Feststellungsantrag Vertragspflichtverletzung Rücksichtnahme unerlaubte Speicherung unternehmensbezogener Daten Bankverbindung Lastschriftverfahren Identitätstäuschung Prognoseprinzip Kündigungsfrist
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