Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Alkohol-Verkaufsverbot ist rechtswidrig
VG Düsseldorf, AZ: 7 L 903/20, 25.05.2020
Mitteilung
herunterladen
Das durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf angeordnete Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke zum Außer-Haus-Verzehr ist rechtswidrig.

Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus führten unmittelbar zu weiteren Infektionen und zur Ausbreitung der Corona-Krankheit.

Es ist Aufgabe der Stadt Düsseldorf, ggf. mit Unterstützung der Polizei die infektionsschutzrechtlich Verpflichteten zur Einhaltung des Mindestabstands bzw. zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anzuhalten und diese Pflichten auch durchzusetzen.
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Corona Corona-Pandemie Alkohol Bier Saufen Party Feiern Coronaparty Corona-Party Clubs Disco Discotheken Alt Altstadt Düsseldorf Außer-Haus-Verzehr Lebensmitteleinzelhandel-Unternehmen Lebensmitteleinzelhandel "Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 Düsseldorfer Altstadt Ermächtigungsgrundlage Gastronomiebetrieb Alkoholika Freitreppe Überfüllung Außerhausverkauf