Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Haftung der Gebäudeversicherung bei Überschwemmung: Rückstau als versicherungsausschließende Sturmflut???
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 235/19, 26.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird vielmehr nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als Sturmflut ein durch auflandigen Sturm bewirktes, außergewöhnlich hohes Ansteigen des Wassers an Meeresküsten und in Flussmündungen verstehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebäudeversicherung feuchtigkeit Nässe Rechtsanwalt Frank Dohrmann