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62-jähriger Berufssschullehrer muss Schülern trotz Corona Präsenzunterricht erteilen
ArbG Mainz, AZ: 4 Ga 10/20, 10.05.2020
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Schulen haben einen Ermessensspielraum, wie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen.

Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.

Soll ein Lehrer Einzelunterricht in einem 25qm großen Raum erteilen, kann hinreichend Abstand zu den Schülern gewahrt werden.

Es besteht ein Interesse daran, Förderunterricht für benachteiligte Schüler als Präsenzunterricht stattfinden zu lassen, da diese typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben.
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