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Prä­senz­un­ter­richt darf auch ohne Min­de­st­ab­stand stattfinden
OVG Magdeburg, AZ: 3 R 111/20, 15.05.2020
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§ 15 Abs. 1 Satz 2 6. SARS-CoV-2-EindV S-A, der Abweichungen vom Mindestabstand in Schulen vorsieht, verletzt nicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Lehrer und Schüler.

Ein Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler, der die Infektionsgefahr vollständig ausschließe, ist nicht zu verlangen.
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