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JVA-Beamtin muss nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus dem Dienst entfernt werden
OVG Koblenz, AZ: 3 A 11024/19.OVG, 16.05.2020
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Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen.
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