Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wahl einer unrichtigen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern berechtigt zur Anfechtung der Betriebsratswahl
LAG Frankfurt am Main, AZ: 16 TaBV 20/19, 24.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Wahl einer unrichtigen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern stellt einen Mangel des Wahlverfahrens dar, der die Anfechtung der Betriebsratswahl begründet.

Für die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer ist die normale Beschäftigtenzahl maßgeblich, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist.

Gerade in den Grenzfällen des § 9 BetrVG muss dem Wahlvorstand ein gewisser Beurteilungsspielraum im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eingeräumt werden.

Soweit der Wahlvorstand die künftige, zu erwartende Entwicklung des Beschäftigtenstands zu berücksichtigen hat, ist diese aufgrund konkreter Unternehmerentscheidungen einzubeziehen.

Da § 9 Absatz 1 BetrVG auf die beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer abstellt, kann insoweit nur auf Stellenausschreibungen für den Betrieb des Arbeitgebers, für den die betreffende Betriebsratswahl durchgeführt wird, abgestellt werden. Ausschreibungen, die für andere Konzernunternehmen oder andere Betriebe desselben Arbeitgebers erfolgen, sind für die betreffende Betriebsratswahl ohne Bedeutung.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsratswahl Betriebsratswahlen Anfechtung Betriebsratsmitglieder Wahlvorstand Beurteilungsspielraum Arbeitnehmer Stellenausschreibung Stellenausschreibungen Konzernunternehmen Gremium Schwellenwert Ausbildungsverhältnis Unternehmerentscheidungen Betriebsverfassungsgesetz Wahlergebnis Aushilfskräften Wählbarkeit Wahlverfahren Anzahl