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Pferdeverkäufer muss den Käufer über eine Traumatisierung aufklären
OLG Koblenz, AZ: 5 U 1124/08, 23.04.2009
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Der Verkäufer muss den Käufer eines Pferdes darüber informieren, ob das Pferd in Vergangenheit bereits einmal "durchgegangen" ist. Ein solcher traumatisierender Vorfall prägt das Pferd dauerhaft und stellt seine Tauglichkeit als Kutschpferd in Frage.

Ein nur leichter Unfall ohne erhebliche Schadensereignisse, sowie ein ruhiges Gemüt ohne Verhaltsauffälligkeiten lassen eine Traumatisierung bei einem Pferd sehr unwahrscheinlich erscheinen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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