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Arbeitnehmereigenschaft eines Co-Trainers einer Jugendhockeymannschaft
LAG Stuttgart, AZ: 15 Ta 2/19, 05.09.2019
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Eine Tätigkeit als Trainerassistent in einem Sportverein kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch als selbstständige Tätigkeit geleistet werden. Liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, kann eine solche nicht allein aus der Tätigkeit „Trainerassistent“ oder „Co-Trainer“ abgeleitet werden.
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