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Zur ungeschriebenen Voraussetzung des § 650e BGB der Verkörperung eines Bauwerkes
OLG Celle, AZ: 14 U 160/19, 06.02.2020
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Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.

Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.

Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.
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