Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Entschädigungsanspruch aus AGG nach Aufforderung der Angabe der Konfession in Stellenanzeige
ArbG Karlsruhe, AZ: 1 Ca 171/19, 18.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion gem. § 22 AGG.

Die berufliche Anforderung - Angehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft - ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie angesichts des Ethos der Kirche und der Art der Tätigkeit oder der Umstände ihrer Erbringung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die Darlegungs- und Beweislast trägt der/die Arbeitgeber/-in.

Die Behauptung, die Auswahlentscheidung sei allein nach dem Prinzip der Bestenauslese getroffen worden, ist nicht geeignet, eine Benachteiligung wegen der Religion zu widerlegen.

Allein die Angabe in einem Bewerbungsschreiben "Atheistin" vermag die erforderliche Bereicherungsabsicht dann nicht zu begründen, wenn die Angabe eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Entschädigungsanspruchs.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: AGG Stellenanzeige Indiz Religion Konfession Religionsgemeinschaft Kirche Anforderung Beweislast Bestenauslese Auswahlentscheidung Entschädigungsanspruch Atheistin Bewerbungsschreiben Diskriminierung Benachteiligungsverbot Entschädigung Homepage Sekretariatsstelle Sekretariatstätigkeit Scheinbewerberin Bewerberbegriff