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Zurückgewiesener Antrag auf Erlass eines Urteils nach Aktenlage
ArbG Düsseldorf, AZ: 12 Ca 2521/20, 17.09.2020
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Der Erlass eines Urteils nach Aktenlage ist abzulehnen, wenn der mündlichen Verhandlung, in der die klägerische Partei säumig war, lediglich ein Gütetermin vorangegangen ist, in dem keine Sachanträge gestellt wurden.

Aus Gründen der Begrenzung des Streitgegenstandes und wegen § 308 ZPO muss hinreichend klar sein, über welchen Antrag des Klägers entschieden werden soll.
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