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Muss ein Krankenhaus einen Patienten aufnehmen, wenn dieser sich weigert einen Coronatest durchzuführen?
LG Dortmund, AZ: 4 T 1/20, 04.11.2020
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Die Aufnahmepflicht bzw. ein Kontrahierungszwang eines Krankenhausträgers besteht nicht uneingeschränkt. Für den Fall, dass bereits vor Vertragsschluss ein Recht zur fristlosen Kündigung bestünde, muss ein Vertrag nicht geschlossen werden.

Ein wichtiger Grund kann darin bestehen, dass sich ein Patient weigert, an Maßnahmen zur Testung auf SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 mitzuwirken.
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