Detailansicht Urteil
Muss ein Krankenhaus einen Patienten aufnehmen, wenn dieser sich weigert einen Coronatest durchzuführen?
LG Dortmund, AZ: 4 T 1/20, 04.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Aufnahmepflicht Kontrahierungszwang Krankenhausträger Vertragsschluss Recht zur fristlosen Kündigung COVID-19 SARS-CoV-2 Testung SARS-CoV-2 Schwangerschaftswoche Raumforderung Erkrankung Infektion CoronaSchutzVO Krankenhausbetrieb Behandlungskapazitäten Pandemiebekämpfung
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Makler Arzthaftung Kündigung Treppenlift Gegenabmahnung Miete Wirtschaftsplan Kurioses Tierhaltung Beirat Abschleppen Mietminderung Verkehrsunfall Garage Eigentümerversammlung Protokoll Veränderung Abmahnung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Verwalter Verwaltungsbeirat Beschluss Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Wurzeln Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Telefonwerbung Schimmel Sondereigentum Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!