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Abgelehnter Einlantrag gegen die Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Regionalliga Südwest
LG Mannheim, AZ: 14 O 207/20 Kart, 09.12.2020
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Der Beschluss der Ausrichterin der Fußballregionalliga Herren Südwest vom 30. November 2020, den Anfang November 2020 pandemiebedingt unterbrochenen Spielbetrieb ab 11. Dezember 2020 wiederaufzunehmen, ist nicht unbillig im Sinne von § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bestimmte Streitigkeiten „unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs“ von einem Sportschiedsgericht entschieden werden, schließt einstweiligen Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten für sich genommen auch dann nicht aus, wenn sie ein ständiges Schiedsgericht bestimmt, das satzungsmäßig einstweilige Regelungen treffen kann. Ob eine Schiedsvereinbarung einstweiligen Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten überhaupt ausschließen kann, muss nicht entschieden werden.
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