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Anforderungen eines Pflichtteilverzichts
OLG Rostock, AZ: 3 U 7/19, 28.05.2020
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Der Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch ist ein erst nach dem Erbfall zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten geschlossener Erlassvertrag nach § 397 BGB.

Der Erlass setzt den unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, auf eine Forderung - hier den Pflichtteilsanspruch - zu verzichten. An die Feststellung eines solchen Willens sind dabei strenge Anforderungen zu stellen.
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