Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zuweisung eines Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung ist unzulässig
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 50/16, 16.03.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Streit über einen Pflichtteilsanspruch kann durch letztwillige Verfügung nicht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden.

Beruft sich eine Partei im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs auf das Fehlen der Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands, nachdem sie im Vorprozess vor den ordentlichen Gerichten die Schiedseinrede erhoben und damit erreicht hat, dass die Klage zurückgenommen wurde, liegt ein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens vor.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung widersprüchliches Verhalten durch Erheben der Schiedseinrede im Klageverfahren und Einwendung der fehlenden Schiedsfähigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Schiedsverfahren Verfristung Wiedereinsetzungsgesuch Vollstreckbarerklärung Schiedsspruch Anwendungsbereich Entscheidungsbefugnis Parteivereinbarung Parteidisposition Schiedseinrede