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Anspruch auf Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse
LSG Stuttgart, AZ: L 11 KR 3323/19, 27.04.2021
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Ein Anspruch auf Durchführung einer sog. Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht.

Die chirurgische Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III ist nach § 4 Abs 4 QS-RL Liposuktion) auch bei Vorliegen eines BMI von mehr als 40 kg/m² nicht in jedem Fall ausgeschlossen.
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Keywords: Vorab-Prüfung Qualitätsgebot Behandlungsmethode Lipödem Liposuktion BMI Fettschürze Befundbericht Verschlimmerung Krankheitsbeschwerden Entstauungstherapie Lymphdrainagenbehandlung