Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Arztpraxis muss Türöffnerautomatik dulden / Zum Streitwert einer durch eine Türöffnerautomatik zu ersetzende Tagesfalle
OLG Hamm, AZ: I-30 U 149/20, 16.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wirtschaftliche Nachteile einer Arztpraxis, die daraus resultieren sollen, dass Rollstuhlfahrer und sehbehinderte Patienten aufgrund der Türöffnungsautomatik anstelle der bisher vorhandenen Tagesfalle davon Abstand nehmen könnten, die Praxis aufzusuchen, ist für die Bemessung der Beschwer nicht maßgeblich.

Bei den in Rede stehenden wirtschaftlichen Nachteilen handelt es sich um lediglich mittelbare wirtschafiliche Folgen, die bei der Bemessung der Beschwer grundsätzlich außer Betracht bleiben.

Die Beklagte kann sich zur Darlegung ihrer Beschwer nicht auf allgemeine Erwägungen des Grundrechtsschutzes und sie treffende Verpflichtungen nach dem AGG, auf Vorschriffen der von ihr herangezogenen UN-Konvention oder auf aus der BauO NRW folgende Anforderungen stützen. Hierbei handelt es sich nicht um Gesichtspunkte, die als solche bereits unmittelbar vermögenswerte und deshalb wirtschaftliche Interessen der Beklagten berühren können.

Die Türöffnerautomatik mittels als Klingeltaste auszulösenden Türöffnung, die lediglich eine Aktivierung der Automatik innerhalb der Anwaltspraxis vor den Öffnungszeiten und eine Deaktivierung nach Ablauf der Öffnungszeiten erfordert, beeinträchtigt weder den Mietgebrauch selbst noch stellt sie eine unmittelbare wirtschaftliche Beeinträchtigung der Besitzposition dar.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop