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Rechtsfolgen der Bestätigung einer unwirksamen Kündigung durch den Empfänger der Kündigung
OLG Hamm, AZ: 18 U 19/19, 25.11.2019
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Das OLG Hamm hat mit diesem Urteil entschieden, dass eine durch den Vermieter entgegen § 112 Nr. 1 InsO vorgenommene Kündigung nichtig ist. Nach § 112 Nr. 1 InsO darf der Vermieter das Mietverhältnis mit einem Insolvenzschuldner nicht kündigen.

"Bestätigt" der Insolvenzverwalter diese Kündigung, führt dies nicht ohne Weiteres zur Beendigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Bestätigung als Angebot an den Vermieter auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung anzusehen und wenn diese durch den Vermieter angenommen worden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
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