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Auktionsabbruch nur aus berechtigtem Grund
AG Essen-Borbeck, AZ: 14 C 26/18, 22.08.2019
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Das Angebot bei einer eBay-Auktion ist so auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme durch den Verkäufer steht. Ein derartiger berechtigter Grund zur Angebotsrücknahme ist gegeben, wenn das angebotene Produkt unverschuldet untergegangen oder ein erheblicher Mangel unverschuldet eingetreten ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: eBay, Auktion, eBay-Auktion, Angebot, Verkauf, Beendigung, Mangel, Untergang, Ware, Produkt, Schadensersatz, Unmöglichkeit