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Fahrlässige Fahrerflucht bei Zusammenprall mit einer Leitplanke
OLG Jena, AZ: 1 Ss 161/04, 07.07.2005
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Der Vorsatz nach § 142 Abs. 1 StGB muss sich auf alle Merkmale des äußeren Tatbestandes erstrecken. Der Täter muss dabei erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist. ?

Dass der Täter die Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens hätte erkennen können und müssen, reicht nicht aus. Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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