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Untergemeinschaft einer WEG nicht prozessfähig, §§ 10 Abs. 6 WEG; 50, 263, 533 ZPO
OLG Koblenz, AZ: 5 U 934/10, 18.10.2010
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Eine Untergemeinschaft kann gemäß § 10 Abs. 6 WEG nicht eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten sein und deshalb auch nicht verklagt werden.

Mithin muss eine Anfechtungsklage, die nur gegen die Mitglieder der Untergemeinschaft gerichtet ist, als unzulässig abgewiesen werden, §§ 10 Abs. 6 WEG; 50, 263, 533 ZPO.
Die Rechtsauffassung des OLG Koblenz entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2012; Az.: V ZR 145/11 , BGH, Urt. v. 11.11.2011; Az.: V ZR 45/11). Die von einzelnen Landgerichten ( vgl. LG München I, Urt. v. 20.12.2010; Az.: 1 S 8436/10; wohl auch LG Düsseldorf Urteil vom 22.10.2009; Az.:19 S 40/09) angenommene Passivlegitimation von Untergemeinschaften einer WEG im Anfechtungsprozess hat sich nicht durchgesetzt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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