Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Dauer des Nutzungsausfalls bei Vorfinanzierung der Reparatur durch gegnerische Versicherung
OLG München, AZ: 24 U 725/09, 18.02.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Solange der Geschädigte nicht tatsächlich auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten musste, weil es trotz der Beschädigungen fahrbereit war oder irrig als fahrbereit angesehen und benutzt wurde, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall.?

Weist der Geschädigte die gegnerische Haftpflichtversicherung erst einige Wochen nach dem Unfall darauf hin, dass er die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs nicht finanzieren kann und deshalb ein erhöhter Nutzungsausfallschaden entstehen kann, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht, wenn die Versicherung auch nach erfolgtem Hinweis längere Zeit keinen Vorschuss auf die Reparaturkosten leistet.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Leihwagen Mietwagen Ersatzwagen Vorkasse SchadensminderungsGutachten Gutachterbasis Ersatzfähigkeit mangelhaft fiktive Abrechnung Mangelbeseitigungskosten Vorschussanspruch Mängelbeseitigung Vorleistung vorfinanzieren Nacherfüllung freie Werkvertrag umfasst vom Kaufvertrag isolierte Betrachtung dulden Schaden liquidieren Umsatzsteuer 19 % tatsächlich angefallen Versicherung Haftpflicht netto brutto Werkstatt Eigenreparatur Selbstvornahme Ersatzteile Markenwerkstatt Qualität sachgerecht fachgerecht Nutzungsenfall Nutzungsausfalentschädigung