Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Versicherungsschutz für von unberechtigtem Dritten mit rotem Kennzeichen versehenes Fahrzeug
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 316/04, 28.06.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, die von einem unberechtigten Dritten ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers mit roten Kennzeichen versehen worden sind, die die Zulassungsstelle dem Versicherungsnehmer zugeteilt hat.

Fahrzeuge, die nie zum Bestand des Versicherungsnehmers oder auch nur in irgendeinem Bezug zu ihm oder seinem Betrieb gestanden haben, sind nicht fremdversichert, weil weder der Haftpflichtversicherer noch der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ein rechtliches Interesse daran haben, Versicherungsschutz auch für solche Fahrzeuge zu schaffen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: rote Kennzeichen probe Überführung Test fahrt Handwerk handle Gebrauchtwagen Vollkasko Haftpflicht anderes Fahrzeug angebracht anredewidrig vertrag Autobahn Alkohol betrunken besoffen BAK Polizei bluttest abnehmen test Geisterfahrer Autobahn