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Volksverhetzung durch rassistischen Leserbrief
OLG Hamburg, AZ: 2 Ss 299/74, 18.02.1975
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Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schwarze sind als "Teile der Bevölkerung" iS von StGB § 130 anzusehen.

Die Eignung, "den öffentlichen Frieden zu stören" kann bei Beschimpfung und böswilliger Verächtlichmachung (Nr 3 der Vorschrift) sowohl darin liegen, daß bei den hier lebenden Schwarze das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird, wie auch darin, daß bei der "angereizten" Gruppe der Bevölkerung die Neigung zu gleichem Tun geweckt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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