Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Maskenpflicht in Schulen ist verhältnismäßig
OVG Lüneburg, AZ: 13 MN 519/20, 30.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Verfassungswidrigkeit von § 32 S 1 und 2 i.V.m § 28 Abs 1 S 1 und 2 IfSG, insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes, ist jedenfalls nicht offensichtlich.

Die in § 13 Abs 1 S 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 angeordneten Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen im Schulunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, entspricht den Voraussetzungen des § 32 S 1 in Verbindung mit § 28 Abs 1 S 1 und 2 IfSG.

§ 13 Abs 1 S 6 CoronaVInfSchMaßnV ND 4 ordnet eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs 1 IfSG an.

Ohne eine vorläufige Außervollzugsetzung drohen keine derart gewichtigen Nachteile, dass diese die für den weiteren Vollzug der Verordnung sprechenden Gründe überwiegen könnten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Pandemie Lockdown Schule Testpflicht Antigen test impfen Impfung PCR Schnelltest genesen geimpft getestet Corona Verordnung gesetzt Bußgeld Ordnungswidrigkeit Polizei Ordnungsamt Maske verstoß Kontakt verbot Mindestabstand märk öffentlich Stadt Innenstadt ärztliches Attest Pandemie Lockdown Schule Testpflicht Antigen test impfen Impfung PCR Schnelltest genesen geimpft getestet