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Betrifft die 3G-Regel auch Ratssitzungen; Art. 38 Abs.1 GG ?
VG Minden, AZ: L 595/21, 08.09.2021
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Der Grundsatz des freien Mandats räumt einem Ratsmitglied zahlreiche Mitwirkungsrechte ein. Wesentlicher Kern seiner Mitwirkungsrechte ist die Teilnahme an Sitzungen des Rates und der Ausschüsse.

Einem Ratsmitglied darf der Zugang zu Ratssitzungen ohne den Nachweis einer Immunisierung im Hinblick auf das Coronavirus oder den Nachweis einer entsprechenden Testung nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutzverordnung verwehrt werden; soweit diese eine entsprechende Regelung enthält, ist sie rechtswidrig und für das Gericht unbeachtlich. Diese Einschränkung beschränkt das freie Mandat.

Dem Bürgermeister bleibt es jedoch unbenommen, die Anordnung einer entsprechenden Nachweispflicht (Immunisierung oder Testung) in einer Ratssitzung auf das sich aus § 51 Abs. 1 GO NRW ergebende Ordnungsrecht des Bürgermeisters zu stützen, um einen störungsfreien Ablauf der Sitzungen sicherzustellen und die Teilnehmer vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bestmöglich zu schützen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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