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Gegenstandswert bei einem Streit über die vom Arbeitgeber beantragte Einsetzung einer Einigungsstelle unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit der Verfahrenseinleitung
LAG Hamm, AZ: 7 Ta 261/21, 03.09.2021
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Für der Bemessung des Gegenstandswertes in Verfahren nach § 100 ArbGG macht es keinen Unterschied, ob die Beteiligten über ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnisoder die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle streiten.
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Keywords: Gegenstandswert Unzuständigkeit Unzulässigkeit Einigungsstelle Beschlussverfahren Ermessensrahmens Aufwändigkeit Hilfswert Betriebspartner