Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines außerdienstlichen Verhaltens
LAG Hamm, AZ: 8 Sa 1671/19, 19.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das Verfälschen über das eigene Arbeitsverhältnis erstellter Abrechnungen zwecks Täuschung eines Kreditgebers kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls dann in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört.

Das Herstellen verfälschter Abrechnungen und deren Verwendung im Rechtsverkehr verletzt zugleich die gegenüber dem Arbeitgeber begründete Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Ein derartiges Verhalten kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Eine Kündigung ist gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne den Betriebsrat überhaupt beteiligt zu haben. Sie ist es vielmehr auch dann, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden ist, vor allem, wenn der Arbeitgeber seiner in § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG begründeten Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Außerdienstliches Fehlverhalten Verfälschen von Entgeltabrechnungen außerordentliche Kündigung Provisionsleistungen Abrechnungen Lohnabrechnungen Verbraucherkredit Arbeitsverhältnis Grundsatz der subjektiven Determinierung